Bessere soziale Abfederung bei der Kinderbetreuung

17. Mai 2023

Anpassung per 1. September 2023

Seit 2016 gibt es in der Gemeinde Weggis Betreuungsgutscheine als finanzielle Unterstützung an die berufstätigen Eltern für die Betreuung der Kinder im Vorschulalter. Die entsprechenden Richtlinien werden nun per 1. September 2023 in den Bereichen Einkommen und Auszahlungsbetrag angepasst.
Je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums zahlt die Gemeinde einen Beitrag an die Betreuungskosten einer anerkannten Kindertagesstätte oder anerkannte Tageseltern. Betreuungsgutscheine werden auch für die Ferienbetreuung von Schulkindern durch TaFF Weggis gewährt.

Änderung der Einkommensabstufung
Bis anhin war das maximale steuerbare Einkommen der Familie oft zu hoch, damit anhand der geltenden Richtlinien die Betreuungsgutscheine ausgerichtet werden konnten. Deshalb hat der Gemeinderat nun die Einkommensabstufung angepasst. Um eine bessere soziale Abfederung zu erhalten, soll es möglich werden, dass der Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis zu einem maximalen steuerbaren Einkommen von neu 85'000 Franken (bisher 76'000 Franken) besteht. Zudem wird die tiefste Einkommensstufe von bisher 0 – 20'000 Franken auf neu 0 – 30'000 Franken angehoben. Weitere Änderungen gibt es aufgrund von Tariferhöhungen durch die TaFF Weggis GmbH bei den Auszahlungsbeträgen (bisher 6 – 105 Franken, neu 7 – 115 Franken). Die entsprechenden Dokumente finden sich auf der Website www.weggis.ch unter dem Suchbegriff „Betreuungsgutscheine“.