Neue Höchstgeschwindigkeit 60 km/h auf der Umfahrungsstrasse tritt in Kraft

1. November 2023

Nachdem das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement das neue Temporegime aufgrund des Gesuchs des Gemeinderats im Kantonsblatt publiziert hatte, tritt nun die Verkehrsmassnahme in Kraft: Auf der Kantonsstrasse K 2 b vom Brasilkreisel bis Einfahrt Laugneri sind die neuen Tafeln „Höchstgeschwindigkeit 60 km/h“ montiert. Damit kann einem langjährigen Anliegen der Gemeinde um Reduzierung der Lärmemmissionen und Erhöhung der Verkehrssicherheit Rechnung getragen werden.

Seit der Eröffnung der Panoramastrasse im Jahr 1966 hat das Verkehrsaufkommen auf der Weggiser Dorfumfahrung stark zugenommen. So beantragte der Gemeinderat bereits im Jahr 2010 eine Geschwindigkeitsbeschränkung, welche jedoch nicht Realität wurde. Im Sommer dieses Jahres startete der Gemeinderat einen erneuten Antrag und nun wurde dieser von der zuständigen kantonalen Dienststelle bewilligt und als entsprechende Verfügung im Kantonsblatt vom 15. Juli 2023 publiziert. Einsprachen wurden keine eingereicht – die Verfügung tritt nun in Kraft.

Erhöhung der Sicherheit
Mit dem neuen Temporegime kann die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Die Umfahrungsstrasse (Panoramastrasse) wird vom Ausflugsverkehr mit Personenwagen oder Motorrädern sowie vom Pendlerverkehr stark frequentiert. Auf der Strecke vom Brasilkreisel bis in die Dorfeinfahrt Laugneri gibt es zudem mehrere Einfahrten. Besonders bei den beiden Ausfahrten zwischen den beiden Tunneln kam und kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bis hin zu schweren Verkehrsunfällen.

Reduktion der Lärmbelastung
Gleichzeitig kann mit der Erhöhung der Sicherheit auch die Lärmbelastung in einem weiten Umkreis des Oberdorfes vermindert werden. In all den vergangenen Jahren war der Gemeinderat immer wieder aus der Bevölkerung mit entsprechenden Anfragen und Anliegen konfrontiert gewesen und musste erklären, in wessen Zuständigkeitsbereich die Geschwindigkeitsanordnungen auf Kantonsstrassen liegen. Nun gilt es, bei den beiden Tunnels zusätzlich zur Anordnung der neuen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Schallreflexionen der Betonwände und der Portale allenfalls vermindert werden können.

Tempo-30 auf Gemeindestrassen
In den kommenden Wochen wird auf drei Gemeindestrassen eine weitere Verkehrsmassnahme umgesetzt: Tempo-30 auf der Kreuz-, Hertenstein- und Luzernerstrasse. Während das Temporegime auf der Panoramastrasse in die Kompetenz des Kantons fällt, ist die geplante Umstellung im Dorf Sache der Gemeinde. Hierzu konnten erfolgreich Verhandlungen mit Einsprechenden geführt werden, so dass in den kommenden Wochen auf den genannten Gemeindestrassen die entsprechenden Massnahmen und Signalisationen umgesetzt werden können.

Die Gemeinde Weggis ist überzeugt, mit den vorerwähnten Geschwindigkeitsregelungen zu einer markant höheren Sicherheit sowie Wohnqualität beitragen zu können.