Die Gemeinde Weggis bietet Ihnen Unterstützung nach einem Todesfall.

Bitte melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei.

Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlic…
Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Erben, Erbgang, Erbteilung

Das Teilungsamt ist zuständig für alle, im Zusammenhang mit einem Erbschaftsfall anfallenden Aufgaben von einer Person, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Weggis hatte. Die er…

Das Teilungsamt ist zuständig für alle, im Zusammenhang mit einem Erbschaftsfall anfallenden Aufgaben von einer Person, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Weggis hatte.

Die erbrechtliche Angelegenheiten sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Das Verfahren und die Erbschaftssteuern richten sich nach den kantonalen Gesetzen und Verordnungen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Teilungsamt gerne zur Seite.

Letztwillige Verfügungen

Sie können Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge auf der Gemeindekanzlei zur Aufbewahrung ins Depot einlegen. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich unter Abgabe einer Gebühr h…

Sie können Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge auf der Gemeindekanzlei zur Aufbewahrung ins Depot einlegen. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich unter Abgabe einer Gebühr hinterlegt werden.

 

Kosten:

einmalige Gebühr von Fr. 95.–    (inkl. Registereintrag und Herausgabe)

Porto und Bearbeitung Fr. 5.–

 

Für die Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen ist die Identifikation erforderlich (persönliche Abgabe mit Vorlage eines amtlichen Ausweises)