Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Neu dafür zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Luzern-Land
Oberfeld 15B
6037 Root
Tel. 041 455 45 45
Fax 041 455 45 00
info@kesblula.ch
http://www.kesblula.ch/

Öffnungszeiten: 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr