Wasser bedeutet Leben. Mensch, Tier und Pflanze brauchen Wasser. 

Wasserversorgung

In der Gemeinde Weggis wird pro Jahr rund 600'000 Kubikmeter Wasser ins rund 30 Kilometer lange Leitungsnetz eingespiesen. Ein Grossteil des Wassers kommt von den Quellen des Rigigebietes. Mehr als die Hälfte davon von den Quellen Schloss und Langenfluh, der Rest von den Quellen Telli-Rubi, Säntiberg und Ried. Das Seewasserpumpwerk liefert den restlichen Teil des benötigten Wassers.
Das Wasser wird in insgesamt 9 Reservoiren gespeichert.

Die Kosten für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt, und Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgungs-Anlagen werden gedeckt durch Anschluss- und Betriebsgebühren sowie Baubeiträge. Die Rechnung der Wasserversorgung wird als Spezialfinanzierung geführt und ist verursachergerecht und kostendeckend ausgestaltet.

Informationen zur Qualität des Trinkwassers finden Sie hier

Haben Sie Fragen oder bestehen Unklarheiten bezüglich dem Zählerablesen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Wasserversorgung Weggis: Philipp Zimmermann, Brunnenmeister Weggis, Tel. 077 480 88 30 / E-Mail: bm-weggis@zimmermann-sanitaer.ch

Abwasserentsorgung

1980 wurde die Abwasserreinigungsanlage Lützelau in Betrieb genommen. Weggis und Vitznau haben sich entschieden, die öffentliche Aufgabe der Abwasserentsorgung gemeinsam zu lösen und dafür den Gemeindeverband ARA Weggis-Vitznau gegründet.

Die Abwasseranlagen umfassen das Kanalisationsnetz, die Abwasserreinigungsanlage und die Nebenanlagen wie Schächte, Pumpstationen, Regenbecken, etc.

Die Kosten für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt, und Finanzierung der öffentlichen Abwasser-Anlagen werden gedeckt durch Anschluss- und Betriebsgebühren sowie Baubeiträge. Die Rechnung der Siedlungsentwässerung wird als Spezialfinanzierung geführt und ist verursachergerecht und kostendeckend ausgestaltet.

Gebühren Wasser

Die Wassergebühren bestehen aus Anschluss- und Betriebsgebühr.

Anschlussgebühr

Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die öffentlichen Wasserversorgung und ist eine Abgeltung der von der Gemeinde getätigten Nettoinvestitionen. Sie wird aufgrund der Fläche des anzuschliessenden Grundstückes und dessen Gewichtung (Grundstückfläche x Gewichtungsfaktor) erhoben.

Betriebsgebühr

Die Betriebsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. Mit der Grundgebühr werden rund 40%, mit der Mengengebühr 60% der jährlich anfallenden Betriebskosten gedeckt.

Die Grundgebühr wird aufgrund der gebührenpflichtigen Fläche des angeschlossenen Grundstückes und dessen Gewichtung (Grundstückfläche x Gewichtungsfaktor) erhoben.

Die Mengengebühr wird aufgrund der bezogenen Frischwassermenge erhoben.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. …
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die Gemeinde ist auch für den Vollzug des Energiegesetzes zuständig. Die entsprechenden Nachweise für ein Bauvorhaben sind zusammen mit dem Baugesuch einzureichen und werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft.