Naturgefahrenereignis Rutschung Windlochboden
Aktuell stabile Lage – langfristige Schutzmassnahmen werden erarbeitet
Nach dem Ereignis vom 23. März 2026 hat der Gemeindeführungsstab die notwendigen Sofortmassnahmen angeordnet, nun geht es darum, Antworten auf das „Wie weiter?“ zu entwickeln. Die Bevölkerung wird weiterhin gebeten, das betroffene Gebiet nicht aufzusuchen und die angeordneten Fahr- und Fusswegverbote konsequent zu beachten.
Seit Dienstag, 24. März 2026 informiert der Gemeindeführungsstab regelmässig in Update-meldungen auf der Gemeindewebsite über die aktuelle Lage des Naturgefahrenereignisses Windlochboden. Nachstehend erfolgt eine Zusammenfassung der Ereignisse und Massnahmen sowie ein Blick in die Zukunft.
Das ist geschehen
Am Montag, 23. März 2026 kam es im Chilewald, oberhalb der Tannenbergstrasse, genauer im Gebiet Windlochboden, infolge erheblicher Hangbewegungen, zu Blockschlägen und umstürzenden Bäumen. Ein Kleinblock rollte dabei über die Tannenbergstrasse und die Zingelistrasse hinaus und verursachte einen erheblichen Schaden an einem Einfamilienhaus.
Sofortmassnahmen
Aus Sicherheitsgründen hat die Gemeinde umgehend Massnahmen ergriffen. So wurde die Tannenbergstrasse vorsorglich gesperrt. Ebenso musste ein Abschnitt der Zingelistrasse für Personen und den Verkehr geschlossen werden.Das vom Felsblock beschädigte Einfamilienhaus an der Zingelistrasse wurde vorsorglich evakuiert. Für die betroffene Familie konnte innerhalb der Gemeinde Weggis eine geeignete Wohnung gefunden werden. Auch wurden im Gefahrengebiet gehaltene Tiere in Sicherheit gebracht.Zusätzlich wurden entlang eines besonders gefährdeten Teilabschnitts der Zingelistrasse sofort temporäre Schutzelemente installiert, um das Risiko durch weitere Blockschläge zu minimieren. Die direkt betroffenen Anwohnenden wurden entsprechend informiert.Ebenfalls wurde eine Lösung entwickelt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner oberhalb der gesperrten Tannenbergstrasse im Gebiet Ober Gribsch – Tannenberg – Battlisrubi auf einer Notstrasse Termine ausserhalb ihres Hauses wie Einkaufen oder Arzttermine wahrnehmen können.
Laufende Überwachung
Die Entwicklung der Hangbewegung wird laufend überwacht und die Lage kontinuierlich durch den Gemeindeführungsstab in enger Zusammenarbeit mit Fachpersonen beurteilt. Im Einsatz standen und stehen Geologen, kantonale Fachstellen, Feuerwehr, die Zivilschutzorganisation Emme, Werkdienst und Sicherheitspersonal. Installiert wurden punktuell GPS-Messstationen, um auch geringfügige Lageveränderungen in Teilbereichen im Rutschgebiet erfassen zu können. Es wurden auch Drohnenflüge u.a. mit LiDAR-Technologie (Fernerkundungsmethode zur Distanzmessung) durchgeführt, um die Veränderungen im Rutschgebiet in der Fläche feststellen und quantifizieren zu können.
Die Entwicklung der Lage
Im Fokus stehen mögliche Rutschprozesse sowie weitere Blockschläge aus dem Rutschgebiet. Mit Beurteilungen im Rutschgebiet und Modellierungen untersuchten die Geologen wahrscheinliche Ausbruchszenarien für Rutsch- und Sturzprozesse und zeigten auf, wie sich die Ausdehnung der Gefahrenperimeter aufgrund der zugrundeliegenden Annahmen entwickeln können. Die Situation im Rutschgebiet entwickelt sich dynamisch. Entsprechend muss die Gefahrenbeurteilung kontinuierlich überprüft werden.
Weitere Evakuationsplanung
Der Gefahrenperimeter Sturz wurde über die Ostertage erweitert Richtung Siedlungsgebiet Zingelistrasse. Grund dafür war ein entdeckter Sturzstein, der von einem Obstbaum knapp vor der Geländekante oberhalb der Zingelistrasse gestoppt wurde. Kurzfristig wurden temporäre Stahlpalisaden eingeflogen und positioniert. Daraus ergab sich auch, dass die bestehende Evakuationsplanung für die exponierten Liegenschaften im Gebiet Rietli nun auch für das Randgebiet im Zingeli erweitert werden musste. Die betroffenen Bewohnenden wurden über die Sachlage informiert.
Keine weiteren Anrisse oder RutschflächenNach aktuellem Kenntnisstand konnten hangseitig und seitlich des bekannten Rutschgebiets bisher keine weiteren Anrisse oder abgerutschte Flächen festgestellt werden. Die GPS-Stationen auf der Rutschmasse sind über das Osterwochenende praktisch zum Stillstand gekommen, und das Wasser der eingesetzten Schneeschmelze auf der Rigi wirkt sich derzeit (noch) nicht auf die Rutschaktivität aus.
So können gefährdete Gebiete grundsätzlich besser geschützt werden…
Die Festlegung und Dimensionierung von Schutzbauten richtet sich nach den kantonalen Schutzzielen. Dabei wird zwischen kollektiven Schutzbauten und individuellem Objektschutz unterschieden.Zum einen sind es kollektive Schutzbauten: Das sind Dämme oder Geschiebesammler, die meist durch Gemeinden oder Kantone realisiert werden, um ganze Siedlungsgebiete zu schützen.
Zum andern gibt es Objektschutzmassnahmen: Direkte Massnahmen am Gebäude (z. B. druckfeste Fenster, hochgezogene Lichtschächte, verstärkte Aussenwände, lokale Schutzbauten). An einzelnen Objekten im betroffenen Gebiet wurden lokale Objektschutzmassnahmen durch die Grundeigentümer nach eigenem Ermessen teilweise umgesetzt.
... und das wurde im vorliegenden Fall umgesetzt
Die Ausscheidung der Gefahrengebiete in der Gefahrenkarte stützt sich auf Feldbefunde, Modellierungsergebnisse sowie auf die Beurteilung der feinmorphologischen Geländeverhältnisse vor Ort. Die Gefahrenkarte Weggis wurde nach dem Augustunwetter 2005, bei welchem vor allem im Gebiet Laugneri grosse Schäden entstanden sind, durch das Einholen einer Zweitmeinung auf deren Plausibilität überprüft, und seither stetig teilrevidiert. Das Wohngebiet Under Linden liegt mit Ausnahme von zwei Liegenschaften in der Bauzone und wurde durch den Bau der Schutzdämme Linden, realisiert in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts, geschützt. Die landwirtschaftlichen Liegenschaften Rosenweid, Gribsch, Vorder Linde, Rietli und Blauweid befinden sind ausserhalb der Bauzone.
Für das Gebiet der landwirtschaftlichen Liegenschaften Rosenweid, Gribsch, Vorder Linde, Rietli und Blauweid wurde damals für den Schutz gegen Oberflächenwasser und dünnflüssigen Hangmurenabflüssen ein Bauprojekt ausgearbeitet, beinhaltend die durchgehende Ausbildung eines mit Geländemodellierungen und Dammbauten gestalteten Abflusskorridors bis zum Dotierbauwerk Blauweid. Die Realisierung dieser Massnahmen wurde durch die beauftragten Naturgefahren-Fachleute empfohlen. Dieser Projektbestanteil wurde aufgrund der Verhältnismässigkeit der Massnahmen vom Bund und somit auch Kanton als nicht subventionsberechtigt beurteilt. Aufgrund dieser Tatsache hat die Gemeinde dieses Projekt auch nicht auf eigene Kosten realisiert. Dazu kam, dass verschiedene betroffene Grundeigentümer in diesem Gebiet gegen solche Schutzbauten waren.
Weitere Schritte mit Blick auf eine dauerhafte Lösung
In nächster Zeit wird ein Projektierungsteam, unter Einbezug der kantonalen Dienststelle Naturgefahren, gebildet, um langfristige Schutzmassnahmen abzuklären. Dabei sind Massnahmen integral zu planen und alle relevanten Gefahrenprozesse (Wasser, Rutsch, Sturz) sowie die bestehenden Schutzbauwerke und -korridore Linden und Blauweid zu berücksichtigen.
Informationshotline
Neben den Mitteilungsupdates via Gemeindewebsite hat der erweiterte Gemeindeführungsstab eine eigene Informationshotline für die Bevölkerung eingerichtet: Telefon 041 392 15 15 (besetzt während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Weggis). Ebenfalls können konkrete Fragen der betroffenen Grundeigentümer und Bewohnenden via E-Mail an info.naturgefahren@weggis.ch gerichtet werden.
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Naturgefahren Weggis: Vieles ist bereits Geschichte Weggis liegt am Fusse der Rigi, zwischen Berg und See. Das macht unser Dorf einerseits sehr attraktiv, andererseits aber sind die Topografie und die geologischen Begebenheiten auch die Ursache von diversen Naturgefahren. Dazu kommen sich verändernde Umweltbedingungen. Ereignisse und Massnahmen:
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