Naturgefahreneregnis Windlochboden

15. Juli 2026

Sicherheit ist das oberste Gebot – nun werden nachhaltige Massnahmen erarbeitet
 

So zeigte sich der mit Kamera und GPS-Messgebern überwachte Windlochboden am 6. Juli 2026: Eine stark aufgelöste Rutschmasse, durchsetzt mit 25 bis 50 Kubikmetern grossen Blöcken.

Seit dem Naturgefahrenereignis im Gebiet Windlochboden vom 23. März 2026 arbeitet der Gemeindeführungsstab mit Hochdruck an notwendigen Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Sachgütern. Die bisherigen Entscheide und Vorkehrungen – keine durchgehende Zingelistrasse, Aufrechterhaltung der Evakuierungen, Notstrasse Tannenberg – bleiben bis zur Finalisierung, Vernehmlassung und Genehmigung eines grundlegenden Sicherheitskonzepts unverändert in Kraft. Der Gemeinderat rechnet entsprechend mit neuen Vorkehrungen, Regeln und Massnahmen im Laufe des Septembers.

Die Direktbetroffenen werden vor dem Inkrafttreten dieses neuen Konzeptes detailliert informiert. Was aktuell an dieser Stelle jedoch schon erläutert werden kann, ist das Überwachungs- und Alarmierungsregime. Die Überwachung dient als Grundlage für die Beurteilung der Gefahr und somit der Früherkennung. Die Alarmierung muss sicherstellen, dass Mensch und Tier rechtzeitig gewarnt werden.

Effizientes Früherkennungssystem
Ein wichtiges Element der Früherkennung bildet ein Detektionszaun oberhalb der Tannenbergstrasse. Dieser Zaun löst bei herabfallenden Steinen automatisch akustische und optische Warnsignale aus. Die Alarmierungslösung beruht auf einer eigenen Stromversorgung, und die Weiterleitung geschieht über eAlarm crisis, einem Swisscom-Produkt für jederzeit höchste Verfügbarkeit. Ebenfalls sind Kameras und Regenmesser, zusätzlich zu den seit Beginn der Überwachung installierten sechs GPS-Messgebern, im Gebiet Windlochboden in Betrieb.

Dazu kommt als weitere Massnahme für eine mögliche durchgehende Offenhaltung der Zingelistrasse ein Fluchtunterstand für den Fuss- und Langsamverkehr. Dieser kann auf halbem Weg erreicht werden, wenn sich jemand im Augenblick der Alarmauslösung auf dem gefährdeten Streckenabschnitt befindet.

Nachhaltige Massnahmen zum Schutz des aktuell evakuierten und gefährdeten Gebietes werden intensiv geprüft
Im Gefahrengebiet Zingeli befinden sich ein Wohnhaus und ein Ferienhaus. Die evakuierte Familie des Wohnhauses bleibt in ihrer Ersatzwohnung, das Ferienhaus kann ebenfalls nicht benutzt werden, da die Gefahr aus dem Windlochboden zu gross ist. Möglich sind – je nach aktueller Bedrohungslage aufgrund der Überwachung – jeweils zeitlich begrenzte Zutritte zu Hab und Gut unter Beobachtungsvorkehrungen. Zum nachhaltigen Schutz des betroffenen Gefahrengebiets werden aktuell intensiv wirkungsvolle Massnahmen geprüft und ausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass ein alleiniger Objektschutz nicht genügen wird. Es werden integrale Massnahmen nötig sein, um Menschen, Tiere und Sachwerte im betroffenen Gebiet effektiv schützen zu können.

Tannenbergstrasse bleibt ein Knackpunkt
Leider muss die Bevölkerung jedoch der Tatsache ins Auge sehen, dass die Tannenbergstrasse nicht wie geplant unter denselben Bedingungen wie die Zingelistrasse offengehalten werden kann. Dies liegt daran, dass sich die Tannenbergstrasse zu nahe am Ausbruchbereich im Windlochboden befindet. Das heisst, die Zeitspanne zwischen der Alarmierung durch den Detektionszaun und dem unmittelbaren Ereignis wäre zu kurz, als dass man sich aus dem gefährdeten Gebiet retten könnte. Eventuell möglich wären jedoch zeitlich begrenzte Freigaben der Strasse für ausserordentliche Transporte, beispielsweise für die Landwirtschaftsbetriebe oberhalb der Gefahrenstelle. Diese «Öffnungsfenster» würden aufgrund der Beurteilung durch die Fachleute anhand der Überwachungsdaten definiert. Es muss jedoch klar festgehalten werden, dass es sich dabei immer um Ausnahmen handelt, die nur nach vertieften Abklärungen und unter Beobachtungsvorkehrungen möglich sein werden.

Weiterhin bestehen bleibt die Zufahrt zum Gebiet, das durch die Tannenbergstrasse erschlossen wird, auf einer Notstrasse über das Gebiet Telli. Hier wurde schon im Frühling ein Wanderweg so ausgebaut, dass Fahrten mit einem von der Gemeinde angeschafften Geländefahrzeug möglich sind. Aktuell ist der Gemeinderat im Austausch mit den Direktbetroffenen bezüglich einer Optimierung dieser Notmassnahme.

Erste Variantenstudien für eine Ersatzstrasse ins Gebiet Tannenberg
Damit es jedoch ohne Spezialbewilligungen und ohne Geländefahrzeug wieder möglich ist, frei zu den Häusern und Betrieben zu kommen, wird es unumgänglich sein, auch hier eine nachhaltige Lösung zu realisieren. Im Klartext kann das heissen, dass es als Ersatz für die Tannenbergstrasse eine neue Strasse braucht, die zum einen sicher ist und zum andern auch mit schweren Motorfahrzeugen befahren werden kann.

Gerade auch der Unterhalt der Wasserversorgungsinfrastruktur und des Geschiebesammlers Ried, die ebenfalls oberhalb der Gefahrenzone liegen, verlangt eine sichere und ganzjährige Zufahrt. Der vom Kanton erstellte Geschiebesammler Ried ist eine wichtige Hochwasserschutzmassnahme für den Rubibach. Erste Variantenstudien für eine neue Tannenbergstrasse werden evaluiert. Nun arbeiten die Fachleute mit Hochdruck an vertieften Abklärungen, bevor dann der Gemeinderat im Austausch mit den Grundeigentümerschaften zu einer richtigen, praktikablen und nachhaltigen Lösung kommen wird.

Vielfältig gefordert: administrativ, technisch, finanziell – aber auch emotional
Während für den baulichen Hochwasserschutz an Fliessgewässern der Kanton zuständig ist, ist die Sicherstellung des Schutzes vor Rutschungen, Steinschlag und Lawinen eine Aufgabe der Gemeinden. Der Windlochboden fordert die Gemeinde administrativ, technisch und damit auch finanziell. Bereits im laufenden Jahr sind Ausgaben in der Höhe von 1 Mio. Franken zu verbuchen, und in der Finanzplanung für 2027 sind weitere 2 Mio. Franken enthalten.

Dies sind die sachlichen Aspekte – dazu jedoch kommt auch die emotionale Komponente. Dem Gemeinderat ist klar - die Direktbetroffenen tragen eine grosse emotionale Last: Wie soll das in Zukunft weitergehen? Wie gehen wir mit dieser Gefahr und den künftigen Massnahmen um? Aber auch der Behörde ergeht es nicht anders: Der Gemeinderat ist verantwortlich für den Schutz von Menschen, Tieren und Gütern. Diese Verantwortung nimmt er nicht auf die leichte Schulter, in intensiver Zusammenarbeit mit den Fachleuten und den Direktbetroffenen müssen gemeinsam nachhaltige Lösungen gefunden und realisiert werden. Das geht leider nicht von heute auf morgen. Die Gemeinde und der Gemeindeführungsstab danken für das Verständnis.