Sondersteuern
Der Fachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern.
Die Veranlagung der Erbschaftssteuern erfolgt über das Teilungsamt.
Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Beschreibung |
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