Betreuungsgutscheine
Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung an die berufstätigen Eltern für die Betreuung der Kinder im Vorschulalter.
Je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums zahlt die Gemeinde einen Beitrag an die Betreuungskosten einer anerkannten Kindertagesstätte oder anerkannte Tageseltern.
Betreuungsgutscheine werden auch für die Ferienbetreuung von Schulkindern durch KiZ Weggis GmbH gewährt.
Betreuungsgutscheine – Wichtige Informationen zur Neubeantragung
Ab dem 1. Januar 2026 bzw. dem 1. August 2026 (vollständige Einführung) gilt im Kanton Luzern das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG).
Die Anspruchsberechtigung für Betreuungsgutscheine ist primär in § 12 des KiBeG KinderbetreuungsgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt.
Wir möchten darüber informieren, dass aktuelle Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung zum 31. Juli 2026 auslaufen. Damit auch ab dem 1. August 2026 weiterhin von finanzieller Unterstützung profitiert werden kann, ist ein neuer Antrag erforderlich. Künftig können Gesuche digital erfasst und auch elektronisch zur Prüfung eingereicht werden.
Das Portal zur elektronischen Gesuchserfassung und -einreichung ist derzeit beim Kanton noch in Bearbeitung. Wir gehen davon aus, dass wir dieses bis spätestens Mitte Juli 2026 auf dieser Seite hochladen können.
Ab sofort steht der Online-Rechner BetreuungsgutscheineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung. Dieses Tool dient als erste Orientierung für die prov. Berechnung der Betreuungsgutscheine, welche per 01. August 2026 gelten werden.
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Regionales Sozialamt Weggis | 041 392 15 60 | sozialamt@weggis.ch |
| Name |
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| Kinderbetreuung |
| Name | Download |
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