Die Sozialhilfe wird für Einwohnerinnen und Einwohner von Greppen, Vitznau und Weggis ausgerichtet.

Persönliche Sozialhilfe
Im Vordergrund steht die Beratung. So werden gemeinsam Lösungsvorschläge wie Budgetplanung oder Schuldensanierung erarbeitet. Kann der Sozialdienst nicht weiterhelfen, erhalten Sie direkten Zugang zu spezialisierten Beratungsstellen innerhalb des Kantons Luzern.

Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selber erledigen können, werden vom Sozialamt beraten und betreut.

Wirtschaftliche Sozialhilfe
Bei finanziellen Problemen kann das Sozialamt ebenfalls weiterhelfen. So klären wir ab, ob die Voraussetzungen für wirtschaftliche Sozialhilfe erfüllt sind.

Bei Bedarf nach Unterstützung melden Sie sich bitte beim Regionalen Sozialamt für einen persönlichen Termin.

Preis

gratis
Name
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Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe Download 1 Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe
Unterlagen für Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe Download 2 Unterlagen für Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe
Richtlinien für die Bemessung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe Download 3 Richtlinien für die Bemessung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe
Mietzinsrichtlinien ab 01.01.2017 Gemeinde Weggis Download 4 Mietzinsrichtlinien ab 01.01.2017 Gemeinde Weggis