Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die Anmeldung eines Hundes können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle oder direkt im Online-Schalter vornehmen.

Anmeldung eines Hundes

Die Schritte zum Hundehalter

  • Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei der Gemeinde als Hundehalter auf der Hundedatenbank AMICUS registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei AMICUS einloggen.
  • Personen, die bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, müssen nicht mehr bei der Gemeinde vorsprechen, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
  • Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.


Registrierung Hund

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS-Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen.
Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Importhunde) muss er innert 10 Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.

Adressänderung Hundehalter

Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 10 Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Besitzerwechsel oder Tod

Wenn Sie einen Hund erwerben oder weggeben, müssen Sie das in AMICUS melden. Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.

Jegliche Halteränderungen und das Todesdatum sind innert 10 Tagen der AMICUS-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login können Sie selbständig auf www.amicus.ch die Mutation erfassen.

Auf der Seite des Veterinärdienstes des Kanton Luzern finden sie zusätzliche wichtige Informationen.
 

Hundesteuer-Inkasso

Die Gemeinde Weggis ist für das Hundesteuer-Inkasso zuständig. Im Kanton Luzern beträgt die Hundesteuer Fr. 120 pro Hund/Jahr (Hofhunde auf landwirtschaftlichen Betrieben Fr. 40 pro Hund/Jahr). Die Hundesteuer wird jährlich mittels Rechnung erhoben.