Weggis ist eine Rückzonungsgemeinde – was heisst das?

Der Kanton Luzern hat 21 Gemeinden bezeichnet, welche mit Blick auf die kommenden 15 Jahre einen Überbedarf an Bauzonen aufweisen. Weggis ist eine davon. Deshalb müssen mit einer Teilrevision des Zonenplans mehrere Hektaren Bauland zurück- oder umgezont werden.

    Insgesamt werden mit der Teilrevision des Zonenplans „Umsetzung Rückzonungsstrategie“ in Weggis Flächen im Umfang von 12 ha einer anderen Zone zugeteilt. Betroffen sind über 80 Grundstücke. Dabei werden gut 6 ha in die Landwirtschaftszone und zirka 0.7 ha in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen zurückgezont. Rund 1.8 ha werden einer der Grünzonen zugeteilt und gut 3.7 ha kommen in die neue Erhaltungszone Wohnen.

    Vom 21. November bis 21. Dezember 2022 lud der Gemeinderat zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren betreffend der Teilrevision «Umsetzung Rückzonungsstrategie» ein. Dabei wurden 23 schriftliche Eingaben eingereicht. Als nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit folgen.

    Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit erfolgt vom 3. April bis 2. Mai 2023. Die weiteren Schritte werden dann die Einsprachebehandlungen und schliesslich die Urnenabstimmung sein.

    Mehr Informationen unter: www.zukunft-weggis.ch 

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