Die Gemeinde Weggis unterstützt die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter mit Betreuungsgutscheinen.

Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung an die Eltern für die Betreuung der Kinder im Vorschulalter. Dadurch können die Eltern nach ihrem Wunsch ihr Kind in einer Kindertagesstätte in Weggis oder einem anderen Ort betreuen lassen. Dies ist auch möglich bei anerkannten Tageselternvermittlungen. Die Gemeinde bezahlt dann je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums einen Beitrag (den Gutschein) an die Eltern. Betreuungsgutscheine werden auch für die Ferienbetreuung von Schulkindern im Chinderhuus Weggis gewährt.

Anspruchsberechtigung:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Weggis
  • Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120%, bei Alleinerziehenden von mindestens 20% einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (KiTas und Tageselternvermittlungen)
  • Das massgebende Einkommen darf nicht höher als CHF 85'000 sein
  • Die letzte rechtsgültige Steuerrechnung ist nicht älter als 2 Jahre

Vorgehen:

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus.
  2. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Das Verzeichnis der aktuell zugelassenen Betreuungsinstitutionen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
  3. Haben Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Kita gefunden, lassen Sie sich dies von der Kindertagesstätte auf dem entsprechenden offiziellen Formular bestätigen.
  4. Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Bestätigung der Betreuungsinstitution an das Sozialamt Weggis

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Anmeldeprozedere durchführen, bevor Sie Ihr Kind familienextern betreuen lassen. Denn der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

 

Betreuungsgutscheine – Wichtige Informationen zur Neubeantragung

Ab dem 1. Januar 2026 bzw. dem 1. August 2026 (vollständige Einführung) gilt im Kanton Luzern das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG).
Die Anspruchsberechtigung für Betreuungsgutscheine ist primär in § 12 des KiBeG KinderbetreuungsgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt. 

Wir möchten darüber informieren, dass aktuelle Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung zum 31. Juli 2026 auslaufen. Damit auch ab dem 1. August 2026 weiterhin von finanzieller Unterstützung profitiert werden kann, ist ein neuer Antrag erforderlich. Künftig können Gesuche digital erfasst und auch elektronisch zur Prüfung eingereicht werden.

Ab sofort steht der Online-Rechner Betreuungsgutscheine Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung. Dieses Tool dient als erste Orientierung für die prov. Berechnung der Betreuungsgutscheine, welche per 01. August 2026 gelten werden.