Gesamtrevision der Ortsplanung

23. Juli 2025

43 Einsprachen eingereicht


Vom 13. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 lagen Akten zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis (verbindliche und orientierende Inhalte) in der Bauverwaltung sowie auf der Ortsplanungswebsite www.zukunft-weggis.ch öffentlich zur Einsicht auf. Während dieser Auflagefrist sind 43 Einsprachen eingereicht worden.

Die Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung startete 2019 mit der Erarbeitung der Grundlagen und der anschliessenden Einsetzung einer Ortsplanungskommission und des beauftragten Planungsbüros sowie der Bewilligung der entsprechenden Budgetposten durch die Stimmberechtigten. Nach der Erarbeitung mit öffentlicher Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung erfolgte dann die öffentliche Auflage mit Einspracherecht.

Nächster Schritt: Einsprachebehandlungen
Nun gilt es, die eingegangen Einsprachen zu behandeln. Die Einsprechenden haben bereits die Eingangsbestätigungen erhalten und werden in der Folge dann zu entsprechenden Gesprächsterminen eingeladen werden.

Darum geht es bei der Gesamtrevision
In den vergangenen Jahren erfuhren die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung bei Bund und Kanton wesentliche Änderungen. Mit der vorliegenden Gesamtrevision der Weggiser Ortsplanung erfolgt eine Anpassung an diese übergeordneten Grundlagen. So verlangt das Bundesgesetz über die Raumplanung mit einer kompakteren Siedlungsentwicklung den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Der kantonale Richtplan fordert eine Stärkung der Ortskerne, die punktuelle Weiterentwicklung der Qualitäten der traditionellen ländlichen Siedlungsstrukturen und ein Wachstum primär durch eine Siedlungsentwicklung nach innen.

Überbauungsziffer statt Ausnützungsziffer
Schliesslich verlangt das kantonale Planungs- und Baugesetz wesentliche formale Änderungen in den kommunalen Bau- und Zonenreglementen, namentlich die Umstellung auf die Begriffe und Messweisen gemäss einer interkantonalen Vereinbarung, bei welcher die Umstellung von der bisherigen Ausnützungsziffer auf die neue Überbauungsziffer die wohl grösste Änderung darstellt.

Vom Siedlungsleitbild zur neuen Nutzungsplanung
Die Instrumente der Zonenplanung – das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan – basieren auf dem Siedlungsleitbild, welches aufgrund eines entsprechenden Workshops mit der Bevölkerung definiert wurde. Die Hauptaussagen des Siedlungsleitbildes befassen sich mit den Themen Ortsbild, dörflicher Charakter, Freiflächen, öffentlicher Raum, Tourismus und Gewerbe, Verkehr, Landschaft, Landwirtschaft, Rigi Kaltbad.