Gesamtrevision Ortsplanung Weggis

7. Januar 2026

Einspracheverhandlungen abgeschlossen – nun wird die Urnenabstimmung vorbereitet

Während der Auflagefrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung Weggis vom 13. Mai bis 12. Juni 2025 wurden 43 Einsprachen eingereicht. Die entsprechenden Verhandlungen konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.

Damit ist die Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgeraden angelangt: Was Anfang 2021 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung begann, kann als neue Ortsplanung am Urnengang vom 14. Juni 2026 auf der lokalen Ebene abgeschlossen und dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Weshalb eine neue Ortsplanung?
In den vergangenen Jahren erfuhren die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung bei Bund und Kanton wesentliche Änderungen. So sprach sich am 3. März 2013 die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes aus. Diese Revision verlangte im Wesentlichen einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und gewährleistet damit eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Aufgrund dieses Gesetzes erfolgte dann die Umsetzung in den Kantonen. So ist nun der Kantonale Richtplan, darin eingeschlossen ist auch die Rückzonungsstrategie, ein behördenverbindliches Instrument für die einzelnen Gemeinden. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz erfuhr Änderungen, die mit der Revision der Ortsplanung auf Gemeindeebene zu übernehmen sind.

Urnenabstimmung am 14. Juni 2026
Nach den nun erfolgten Einspracheverhandlungen wird der Gemeinderat den Bericht zuhanden der Stimmberechtigten für die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 aufbereiten. Hier werden die Weggiserinnen und Weggiser über den revidierten Zonenplan, über das entsprechende Bau- und Zonenreglement sowie über nicht gütlich erledigte Einsprachen befinden.


Die Meilensteine der Ortsplanung seit 2021

In den vergangenen fünf Jahren erarbeitete der Gemeinderat zum einen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zum andern mehrere Teilrevisionen, welche von den Stimmberechtigten jeweils an den entsprechenden Urnenabstimmungen mit grossem Mehr angenommen wurden.

Meilensteine Gesamtrevision

Phase 1: Siedlungsleitbild

Erarbeitung und Siedlungsleitbild

1. Halbjahr 2021: Die Ortsplanungskommission erarbeitet zusammen mit dem Planteam die Grundlagen für einen ersten Entwurf des Siedlungsleitbildes (Analyse, Thesen, erste Skizzen).

Workshop Bevölkerung

Samstag, 19. Juni 2021: Die Bevölkerung wird eingeladen, aktiv an der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes mitzumachen. Themen, welche für die Zukunft unserer Gemeinde prägend sind, werden in Kleingruppen diskutiert: Wohnen – Arbeiten – Tourismus – Mobilität – Zentrum – Freiraum/Landschaft.

Formulierung

Aufgrund der bisherigen Schritte wird der Entwurf des Siedlungsleitbildes formuliert.

Stellungnahme Kanton / Öffentliche Mitwirkung

Vom 5. Februar bis 5. März 2022 holt der Gemeinderat im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Rückmeldungen der Bevölkerung ein.

Genehmigung durch den Gemeinderat

Nach einer weiteren Überarbeitung aufgrund der Eingaben der öffentlichen Mitwirkung und der Stellungnahme des Kantons wird das Siedlungsleitbild vom Gemeinderat am 28. September 2022 verabschiedet.

Nun bildet das Siedlungsleitbild die behördenverbindliche Grundlage zur Erarbeitung der Nutzungsplanung.

 

Phase 2: Nutzungsplanung

Erarbeitung Zonenplan / Bau- und Zonenreglement

Die Instrumente Zonenplan und Bau- und Zonenreglement bilden die technische Umsetzung des Siedlungsleitbildes. Hier werden grundeigentümerverbindliche Inhalte rechtlich verankert.

Öffentliche Mitwirkung / Kantonales Vorprüfungsverfahren

Die öffentliche Mitwirkung findet vom 22. Januar – 22. März 2024 statt. Es gehen insgesamt 52 Mitwirkungseingaben ein.

Die Unterlagen werden im Frühling 2024 dem Kanton zur Stellungnahme eingereicht. Nach einer Zwischenbesprechung im Herbst 2024 werden die Unterlagen für den definitiven Vorprüfungsbericht dem Kanton im Oktober 2024 zugestellt.

Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit

Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit gemäss § 61 PBG findet vom 13. Mai bis 12. Juni 2025 statt. Dabei werden 43 Einsprachen eingereicht. Anschliessend folgen die Einspracheverhandlungen gemäss § 62 PBG.

Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten

Die Weggiserinnen und Weggiser werden am 14. Juni 2026 an der Urne über den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement sowie über nicht gütlich erledigte Einsprachen befinden.

Genehmigung durch den Regierungsrat

Die Gemeinde Weggis wird den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung einreichen.

 

Meilensteine Teilrevisionen

 

Weiher Süd

13. Juni 2021:             1'627 Ja          271 Nein

 

Seilbahnkorridor und Bergstation Rigi Kaltbad
27. November 2022:   1’259 Ja          381 Nein

 

Weiher Nord
27. November 2022:   1‘438 Ja          183 Nein

 

Umsetzung Rückzonungsstrategie
3. März 2024:             1‘364 Ja          371 Nein

 

Gewässerraum
24. November 2024:   1‘191 Ja          244 Nein

 

Lützelau
24. November 2024:   1‘132 Ja          327 Nein