Gesamtrevision Ortsplanung

27. August 2026

Gesamtrevision der Ortsplanung wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht – lediglich drei Beschwerden


Am 14. Juni 2026 genehmigten die Weggiser Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung mit 1’535 Ja- gegen 507 Nein-Stimmen. Dazu wurden beim Regierungsrat des Kantons Luzern drei Verwaltungsbeschwerden eingereicht.

Im Anschluss an die Gemeindeabstimmung ersuchte der Gemeinderat Weggis gemäss § 64 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes den Regierungsrat, die mit einem Ja-Anteil von 75 Prozent von den Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis angenommene Gesamtrevison zu genehmigen.

15 Einsprachen an der Urne abgelehnt
Während der Auflagefrist zur Gemeindeabstimmung waren 43 Einsprachen eingereicht worden, wovon 28 aufgrund der Einspracheverhandlungen zurückgezogen wurden. Die 15 verbliebenen, nicht gütlich erledigten Einsprachen, wurden mit dem Ja zur Gesamtrevision der Ortsplanung von den Stimmberechtigten abgelehnt.

Drei Beschwerden
Nun sind beim Regierungsrat drei Beschwerden eingereicht worden. Eine betrifft bei einem Grundstück die Schaffung einer Verkehrszone sowie die daraus resultierende Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche bei der Überbauungsziffer. Die beiden anderen Beschwerden betreffen zwei Rückzonungen, über welche die Weggiser Stimmberechtigten bereits am 3. März 2024 befunden haben. Die Umsetzung der Rückzonungsstrategie, welche in die Gesamtrevision der Ortsplanung einfloss, war mit Ja-Anteil von 79 Prozent angenommen worden.

Der Gemeinderat wartet nun auf den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Luzern.