Einbürgerungsverfahren
Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz
Sie möchten Schweizer oder Schweizerin werden? Für ausländische Staatsangehörige gibt es verschiedene Möglichkeiten der Einbürgerung:
- ordentliche Einbürgerung
- erleichterte Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Sie sind ausländischer Staatsgehöriger bzw. Staatsangehörige und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung im ordentlichen Verfahren.
Das Merkblatt informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren. Gerne geben wir Ihnen das Gesuchsformular zur ordentlichen Einbürgerung ab und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefonnummer 041 392 15 15.
Zuständig für die Zusicherung des Bürgerrechtes ist die Einbürgerungskommission Weggis.
Erleichterte Einbürgerung
Als Ehegatte eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin haben Sie die Möglichkeiten, sich erleichtert einbürgern zu lassen.
Die Voraussetzungen sowie alle Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern in Weggis
Sie wohnen schon einige Jahre in Weggis und möchten gerne das Bürgerrecht von Weggis erwerben. Das Antragsformular für das Weggiser Bürgerrecht finden Sie unter Dokumente.
Für Schweizer Bürger und Bürgerinnen ist der Gemeinderat zuständig.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (PDF, 63 kB) | Download | 0 | Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zentrale Dienste / Gemeindekanzlei | 041 392 15 15 | gemeindeverwaltung@weggis.ch |