Energieförderprogramm Weggis
In einer Verordnung umschreibt der Gemeinderat Weggis das Energieförderprogramm. In dieser werden aufgezeigt, welche Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert und finanziert werden. Die Verordnung stützt sich auf das kantonale Energiegesetz.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie unten in den Publikationen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Energieberatung | 041 392 15 51 | mathias.muggli@weggis.lu.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein. Förderberechtigt sind ausschliesslich Fördergesuche, die ab dem 1. Januar 2022 beim Kanton Luzern oder der Stelle pronovo eingegangen sind. |
Ich plane eine Photovoltaik-Anlage. Wie muss ich vorgehen, um vom Energieförderprogramm profitieren zu können? |