Das Teilungsamt ist zuständig für alle, im Zusammenhang mit einem Erbschaftsfall anfallenden Aufgaben von einer Person, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Weggis hatte.

Die erbrechtliche Angelegenheiten sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Das Verfahren und die Erbschaftssteuern richten sich nach den kantonalen Gesetzen und Verordnungen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Teilungsamt gerne zur Seite.