Einbürgerungskommission

Die Einbürgerungskommission wird von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Sie leitet das ordentliche Verfahren gemäss eidgenössischen und kantonalen Bürgerrechtsgesetzen und erfüllt die Aufgaben des Bürgerrechtswesens für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an ausländischen Gesuchstellenden.

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Einbürgerungskommission
Parkstrasse 1
6353 Weggis

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