Die Wasserkommission wird vom Gemeinderat gewählt und besteht aus dem Gemeinderatsmitglied Ressort Infrastruktur, der Leitung Infrastruktur sowie aus weiteren drei Mitgliedern. Die Wasserkommission hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: Beratung für Sanierungs- und Neubauprojekte im Bereich der Wasserversorgung, inkl, der dafür erforderlichen finanziellen Mittel, für den Erlass oder Änderungen des Wasserversorgungs-Reglement und der Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement, Koordination der Unterhaltsarbeiten und der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Bereich der Wasserversorgung.