Seit 2022 gibt es ein Weggiser Energieförderprogramm.

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150‘000 Franken pro Jahr - So sieht das Weggiser Energieförderprogramm aus

Gestützt auf das kantonale Energiegesetz umschreibt der Gemeinderat Weggis in einer Verordnung das Energieförderprogramm, mit welchem Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert und finanziert werden.

Zuständiger Gemeinderat ist der Ressortvorsteher Bau und Infrastruktur. Der Energiebeauftragte berät den Gemeinderat auch im Bereich Energieförderprogramm. Der Vollzug wird der Abteilung Bau (Energiebeauftragter) übergeben.

Finanzierung

Zur Finanzierung des Energieförderprogramms werden jährlich rund 150'000 Franken der Konzessionsgebühren EWS eingesetzt, je nach Höhe der Konzessionsgebühren. Förderbeiträge können so lange gewährt werden, bis der jährlich zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöpft ist. Sollten die bereitstehenden Mittel innerhalb des Kalenderjahres nicht ausgeschöpft werden, stehen sie im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung.

Auszahlung der Förderbeiträge

Die Fördergesuche werden innerhalb eines Kalenderjahres gesammelt und spätestens am 31. März des Folgejahres an die Förderberechtigten ausbezahlt. Pro Gebäude werden pro Kalenderjahr in der Summe höchsten 15'000 Franken an Fördergeldern ausbezahlt.

Beitragsvoraussetzungen

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Energieförderprogramm. Die Förderbeiträge stellen eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar. Über die Entscheide wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

In sachlicher Hinsicht müssen zur Förderung einer Massnahme kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Massnahme wird auf dem Gebiet der Gemeinde Weggis ausgeführt.
  • Die Massnahme erfüllt die Förderbedingungen des Energieförderprogramms des Kantons Luzern respektive der Fachstelle pronovo (für Förderung von Photovoltaikanlagen).
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt über einen positiven Entscheid zur Förderung der entsprechenden Massnahme der Dienststelle uwe (Umwelt und Energie) des Kantons Luzern respektive der Fachstelle pronovo.

Fördermassnahmen und -ansätze

Die Gemeinde Weggis fördert gemäss nachfolgendem Katalog Projekte, welche zu einer Steigerung der Wärmeeffizienz in Gebäuden führen, oder Energieproduktionsanlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie bzw. Anlagen zum Heizen / Kühlen mit erneuerbaren Energien.

  • Wärmedämmung:                        
    1/3 der Beiträge des Kantons Luzern
  • Fernwärme:                                  
    25% der Beiträge des Kantons Luzern
  • Wärmepumpe (Sole-Wasser):       
    50% der Beiträge des Kantons Luzern *
  • Wärmepumpe (Luft-Wasser):       
    50% der Beiträge des Kantons Luzern *
  • Solaranlage (thermisch):             
    50% der Beiträge des Kantons Luzern *
  • Holzfeuerungen:                          
    50% der Beiträge des Kantons Luzern *
  • PhotovoltaikAnlage:                    
    20% der kleinen Einmalvergütung KLEIV **

* Im Falle einer Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz entfällt das Recht auf Inanspruchnahme von Beiträgen des kommunalen Energieförderprogramms für jegliche alternative Heizungssysteme (auch wenn sie von Bund oder Kanton gefördert werden).

** PV-Anlagen werden bis zu einer Grösse von max. 30 kWp gefördert. Bei grösseren Anlagen werden nur die ersten 30 kWp gefördert.

Beiträge werden ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn sie mittels unwahrer Angaben erwirkt werden, sie nicht dem beantragten Zweck entsprechend verwendet werden oder wenn Auflagen verletzt werden.

Energieförderprogramm Weggis

In einer Verordnung umschreibt der Gemeinderat Weggis das Energieförderprogramm. In dieser werden aufgezeigt, welche Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerb…

In einer Verordnung umschreibt der Gemeinderat Weggis das Energieförderprogramm. In dieser werden aufgezeigt, welche Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert und finanziert werden. Die Verordnung stützt sich auf das kantonale Energiegesetz.

Die entsprechenden Dokumente finden Sie unten in den Publikationen.

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